Zukunftssicher sind natürliche Kältemittel wie u. a. Kohlenwasserstoffe (R290, R1270 und R600a) sowie CO₂ (R744) — und in industriellen Großanlagen außerhalb des SECON-Portfolios auch Ammoniak (R717), Wasser (R718) und Luft (R729). Die EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 reduziert das Inverkehrbringen synthetischer HFKW über Quotenschritte weiter und legt ab 2027 eine GWP-Grenze von 750 fest. HFO-Kältemittel, welche von der F-Gas-Verordnung ebenfalls nicht betroffen sind, zerfallen jedoch zu Trifluoressigsäure (TFA), welche zu den PFAS zählt, und stehen laut UBA TEXTE 27/2025 vor möglichen REACH-Beschränkungen.
Eine Anlage, die heute auf 15 bis 20 Jahre Lebensdauer ausgelegt wird, sollte mit einem Kältemittel betrieben werden, das in fünfzehn Jahren noch eingesetzt werden darf sowie verfügbar ist.