Kaltwassersätze
Das Portfolio umfasst luft- und wassergekühlte Kaltwassersätze, Rückkühler als Komplementär für wassergekühlte Anlagen und CO₂-Tiefkühlaggregate in subkritischer Ausführung — passgenau ausgelegt für die jeweiligen Anforderungen.
SECON setzt seit der Gründung 2010 ausschließlich auf natürliche Kältemittel. Im Fokus steht R290 (Propan), ergänzt durch R1270 (Propen), R600a (Isobutan) sowie R744 (CO₂, subkritisch) für Tiefkühlanwendungen. Für Tieftemperatur-Sonderanwendungen kommt R170 (Ethan) zum Einsatz.
Alle eingesetzten Kältemittel zeichnen sich durch ein sehr niedriges Treibhauspotenzial aus und sind PFAS-frei. HFKW-Kältemittel unterliegen dem schrittweisen Phase-down der EU-F-Gas-Verordnung. HFO-Kältemittel werden im Zusammenhang mit ihren Abbauprodukten, insbesondere TFA, zunehmend diskutiert, da sie zu den PFAS zählen. Die im SECON-Portfolio eingesetzten natürlichen Kältemittel sind davon nicht betroffen und stehen nicht unter regulatorischem Druck.
| Kältemittel | Temperaturbereich | Eigenschaften (Kälte) |
|---|---|---|
| R290 (Propan) | +25 °C bis −15 °C | Vielseitig einsetzbar, Standard-Prozess- und Komfortkühlung |
| R1270 (Propen) | −35 °C bis −15 °C | Erweitertes Tiefkühl- und Prozesskühlspektrum |
| R744 (CO₂) | −35 °C bis −45 °C | CO₂-basierte Tiefkühlanwendungen (subkritisch) |
| R170 (Ethan) | < −40 °C | Tieftemperatur-Sonderanwendungen |
Eine Kälteanlage mit natürlichen Kältemitteln ist gemäß BAFA Kälte-Klima-Richtlinie und über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig – die genaue Fördersumme hängt von Programm und Anlagentyp ab. SECON unterstützt bei der Antragstellung mit den technischen Unterlagen.
Zukunftssicher sind natürliche Kältemittel wie u. a. Kohlenwasserstoffe (R290, R1270 und R600a) sowie CO₂ (R744) — und in industriellen Großanlagen außerhalb des SECON-Portfolios auch Ammoniak (R717), Wasser (R718) und Luft (R729). Die EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 reduziert das Inverkehrbringen synthetischer HFKW über Quotenschritte weiter und legt ab 2027 eine GWP-Grenze von 750 fest. HFO-Kältemittel, welche von der F-Gas-Verordnung ebenfalls nicht betroffen sind, zerfallen jedoch zu Trifluoressigsäure (TFA), welche zu den PFAS zählt, und stehen laut UBA TEXTE 27/2025 vor möglichen REACH-Beschränkungen.
Eine Anlage, die heute auf 15 bis 20 Jahre Lebensdauer ausgelegt wird, sollte mit einem Kältemittel betrieben werden, das in fünfzehn Jahren noch eingesetzt werden darf sowie verfügbar ist.
Ja — jede Anlage wird auf den konkreten Betriebspunkt ausgelegt. Dazu gehören saisonale Lastverläufe, Vorlauf- und Rücklauftemperaturen, Aufstellbedingungen sowie akustische Anforderungen an geräuschsensible Umgebungen. Engineering, Schaltschrankbau und SPS-Programmierung erfolgen im Haus. Experten begleiten die Projekte von der Bedarfsermittlung bis zur Inbetriebnahme.
Damit ist eine SECON-Anlage keine Standardware aus dem Katalog, sondern eine projektspezifische Konfiguration — die auf die jeweilige Anwendung optimiert wird und nicht auf standardisierte Mittelwerte ausgelegt ist.
R290 und andere Kohlenwasserstoffe sind brennbare Kältemittel. Entscheidend ist daher nicht das Medium allein, sondern die sichere Systemauslegung. In der Praxis werden entsprechende Anlagen mit reduzierten Kältemittelfüllmengen, mehreren Kältekreisen, Gasdetektion, Havariebelüftung in normgerechter Aufstellung nach EN 378-3 betrieben.
Mehr als 2.000 SECON-Anlagen mit Kohlenwasserstoffen sind bislang im Einsatz und basieren auf einem bewährten und langjährig erprobten Sicherheitskonzept für brennbare Kältemittel. Jede Anlage wird entsprechend diesem Sicherheitskonzept projektspezifisch geplant und umgesetzt.
Ja, eine Kälteanlage mit natürlichen Kältemitteln ist gemäß BAFA Kälte-Klima-Richtlinie und über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig — die genaue Fördersumme hängt von Programm und Anlagentyp ab. SECON unterstützt bei der Antragstellung mit den technischen Unterlagen.