Natürliche Kältemittel R290, R600a, R744, R170, R1270 & R729

Kältemittel

Warum nur natürliche Kältemittel zukunftssicher sind
KÄLTEMITTEL

NATÜRLICHE KÄLTEMITTEL – SICHER, EFFIZIENT, ZUKUNFTSFÄHIG

All unsere Maschinen werden seit 2010 ausschließlich mit natürlichen Kältemitteln betrieben. Damit gewährleisten wir höchste Energieeffizienz, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit.

Unsere eingesetzten Kältemittel:


R290
(Propan)
R1270
(Propen)
R600a
(Isobutan)
R170
(Ethan)
R744 (CO₂)
R729
(Luft)

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Natürliche Kältemittel R290, R600a, R744, R170, R1270 & R729

Kohlenwasserstoffe als Kältemittel

Hervorragende thermodynamische Eigenschaften

Reine Kohlenwasserstoffe besitzen hervorragende thermodyn­amische Eigenschaften und erreichen bei entsprechender Systemauslegung sehr hohe Wirkungsgrade. Zudem sind sie mit allen gängigen Materialien sehr gut verträglich. 

Insbesondere R290 (Propan) ist ein seit über 100 Jahren verwendetes Kältemittel, das nicht toxisch ist, kein Ozonab­baupotenzial besitzt und einen vernachlässigbaren GWP von 0,02 hat.


Vorteile von Kohlenwasserstoffen:

  • Hervorragende thermodynamische Eigenschaften für hohe Energieeffizienz
  • Niedrige Betriebsdrücke
  • Sehr gute Materialverträglichkeit
  • Ungiftig und nicht wassergefährdend
  • Frei von PFAS
  • Vernachlässigbar kleiner GWP mit < 0,02 
  • Keine regulatorischen Beschränkungen als Kältemittel
  • Geeignet für einen weiten Temperaturbereich, von tiefen Kühl- bis zu hohen Heiztemperaturen
  • Zukunftssichere Verfügbarkeit
Natürliche Kältemittel R290, R600a, R744, R170, R1270 & R729

DIE ENTWICKLUNG DER KÄLTEMITTEL IM ÜBERBLICK

1900
Natürliche Kältemittel
• Ammoniak, Propan, CO₂

• Problem: Entflammbarkeit und Toxizität

• Folge: Begrenzte Akzeptanz im industriellen Einsatz
1930 – 1990
FCKW-Kältemittel
• Nicht toxisch, nicht brennbar, einfach einsetzbar

• Problem: Sehr hohes Ozonabbaupotenzial (ODP)

• Folge: Verbot durch das Montreal-Protokoll 1987
1990 – heute
HFKW-Kältemittel
• Kein Ozonabbaupotenzial

• Problem: Sehr hohes Treibhauspotenzial (GWP)

• Folge: Beschränkung durch das Kyoto-Protokoll 1997 und die EU-F-Gase-Verordnung 2014
2010 – heute
HFO-Kältemittel
• Kein Ozonabbau, niedriges GWP

• Problem: Persistent umweltschädliche Abbauprodukte z. B. TFA (PFAS)

• Folge: Ab 2028 Beschränkungen durch REACH möglich. Langfristig keine zukunftssichere Lösung
Heute
ZURÜCK ZU NATÜRLICHEN KÄLTEMITTELN
• Die Chemie hat ihre Grenzen erreicht - neue chemische Alternativen sind nicht mehr zu erwarten

• Natürliche Kältemittel bleiben die einzige zukunftssichere Lösung

• Durch bewährte Sicherheitskonzepte sind sie heute im Vergleich zu damals sicher beherrschbar

F-GASE-VERORDNUNG

Natürliche Kältemittel sind die einzige langfristig nachhaltige Lösung

Seit dem 11. März 2024 gilt die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, die die bisherige Regelung ersetzt. Ziel ist die Klimaneutralität der EU bis 2050.

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) besitzen ein um ein Vielfaches höheres Treibhauspotenzial als CO₂, verursachen etwa 2,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU und sollen daher zunehmend beschränkt werden, um den Klimawandel zu begrenzen.

Die Verordnung sieht eine stufenweise Reduzierung der in Verkehr gebrachten CO₂-Äquivalente der Treibhausgase bis 2050 vor. Für neue Kälte-, Klima- und Wärmepumpe­nanlagen gelten strengere Grenzwerte für das Treibhauspotenzial der eingesetzten F-Gase.

Natürliche Kältemittel, darunter R290 (Propan), R744 (CO₂), R1270 (Propen), R600a (Isobutan) und R729 (Luft), sind von diesen Restriktionen nicht betroffen.

Zur F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573!
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Synthetische Kältemittel

HFO-Kältemittel – problematisch trotz Low-GWP

Hydrofluorolefine (HFOs) gelten als moderne, synthetische Kältemittel mit ebenfalls niedrigem Treibhauspotenzial und ohne Wirkung auf die Ozonschicht. Trotz dieser scheinbaren Vorteile bergen sie jedoch ernsthafte Umwelt- und Gesundheitsrisiken. In der Atmosphäre bauen sich HFOs innerhalb weniger Tage ab und bilden u.a. persistente Trifluoressigsäure (TFA), welche zu den PFAS gehören. Diese Verbindung ist besonders stabil, reichert sich in Gewässern und Böden an und kann mit herkömmlichen Wasseraufbereitungsverfahren nicht entfernt werden.

Untersuchungen zeigen, dass TFA in Regenwasser, Grund­wasser und Pflanzen nachweisbar ist und global an Konzentration zunimmt. Obwohl erste Modellanalysen darauf hinweisen, dass die derzeitigen TFA-Werte für viele Wasser­organismen noch unbedenklich sein könnten, bleibt die langfristige Belastung durch die persistente Substanz ein ungelöstes Problem.

Ein weiterer Abbaupfad von z.B. des HFO-Kältemittels R1234ze führt in der Atmosphäre zu dessen Zersetzung und begünstigt zu etwa 10 % die Bildung von R23 (GWP 14.800) – einem extrem klima­schädlichen Treibhausgas. Dies verdeutlicht, dass es trotz seines niedrig beworbenen GWP zusätzliche Klimarisiken aufweist, da sein effektives GWP etwa 1.400 betragen kann.

Da TFA im Verdacht steht, auch das menschliche Zentral­ner­vensystem zu beeinflussen und bereits im Blut von Neuge­borenen nachgewiesen werden konnte, haben 2023 fünf EU-Länder einen Vorschlag bei der ECHA zur Beschränkung von PFAS, einschließlich TFA, im Rahmen der EU-Chemikalien­ver­ordnung eingereicht. Mit einer finalen Entscheidung bezüglich der Beschränkung von PFAS-haltigen Stoffen ist voraussichtlich 2028 zu rechnen.

Fazit: HFO-Kältemittel sind zwar in Bezug auf das Treibhaus­potenzial geeignet, können jedoch durch die Bildung von TFA (PFAS) und weiteren toxischen Abbauprodukte erheb­liche Umwelt- und Gesundheitsrisiken verursachen.

Damit gewinnen natürliche Kältemittel wieder stark an Bedeutung und bieten als einzige verfügbare Alternative eine zukunftssichere, klimafreundliche Lösung.

Zum HFOs und TFA – Bericht 2025!
Natürliche Kältemittel R290, R600a, R744, R170, R1270 & R729
Natürliche Kältemittel R290, R600a, R744, R170, R1270 & R729
Viele unserer Kälte- und Wärmeerzeugungssysteme mit natürlichen Kältemitteln sind gemäß BAFA-Richtlinien förderfähig.