R290 als Kältemittel
Durch die Einschränkungen der europäischen F-Gase-Verordnung erfährt R290 derzeit ein wachsendes Interesse im Bereich der gewerblichen Kälteanlagen. Dies resutiert aus dem Verbot ab dem 01.01.2020 von Neuanlagen mit HFKW Kühlmitteln mit einem GWP > 2500 und dem Verbot ab dem 01.01.2022 von Kältemitteln mit einem GWP > 1500, in gewerblichen Kälteanlagen ab 40kW Leistung. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist mit weiteren Verschärfungen bzw. Revisionen zu rechnen, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Wonach langfristig nur noch Kältemittel mit einem GWP < 150 als zukunftssicher angesehen werden.
Deshalb liegt unser Fokus schon jetzt auf industriellen und gewerblichen Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln, insbesonders auf Kälteerzeuger mit R290. Um unseren Kunden umweltschonende und effiziente, aber vor allem auch eine Zukunftssichere Lösung für Ihre Anwendungen zu bieten, entwickeln wir unsere Produkte permanent weiter. Eine Vielzahl von erfolgreich abgewickelten Projekten zeigt uns, dass wir mit dieser Philosophie auf dem richtigen Weg sind.