NATÜRLICHE KÄLTEMITTEL - WARUM?
Ozonschicht-schädigende Kältemittel, d.h. Kältemittel mit hohem ODP, wurden in der Vergangenheit zunehmend durch HFKWs, wie z.B. R134a ersetzt. Diese Kühlmittel haben zwar ein ODP von Null, jedoch immer noch ein hohes Treibhauspotential (GWP) von ca. 700 bis 4000. Neue synthetische Kältemittel, z.B. R1234ze haben zwar eine kurze Lebensdauer der Zersetzungsprodukte und damit nach Angaben der Hersteller einen niedrigen GWP von nur 6, jedoch sind die Auswirkungen der Zersetzungsprodukte auf die Atmosphäre wenig bekannt und auch diese Kühlmittel enthalten in hohem Maße Fluor, welches nicht in natürlichen Stoffen vorkommt.
Bereits seit 2007 beschränkt die europäische F-Gase-Verordnung die zulässigen Leckageraten von HFKW-Anlagen und schreibt zu diesem Zweck regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen vor. Bereits 2014 erfolgte eine Revision, bzw. deutliche Verschärfung der F-Gase-Verordnung, mit dem Ergebnis, dass HFKW-Kältemittel mit einem GWP>2500 ab dem 01.01.2020 in Neuanlagen verboten sind. Ab dem 01.01.2022 gilt dieses Verbot auch für Kühlmittel mit einem GWP>1500, soweit diese in gewerblichen Kälteanlagen ab 40 kW Leistung eingesetzt werden. Um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen ist mit weiteren Verschärfungen, bzw. Revisionen der F-Gase-Verordnung zu rechnen. Nach derzeitigen Erkenntnissen, dürfen langfristig nur noch Kältemittel mit einem GWP<150 (z.B. R290) als zukunftssicher angesehen werden.
Bereits seit 2007 beschränkt die europäische F-Gase-Verordnung die zulässigen Leckageraten von HFKW-Anlagen und schreibt zu diesem Zweck regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen vor. Bereits 2014 erfolgte eine Revision, bzw. deutliche Verschärfung der F-Gase-Verordnung, mit dem Ergebnis, dass HFKW-Kältemittel mit einem GWP>2500 ab dem 01.01.2020 in Neuanlagen verboten sind. Ab dem 01.01.2022 gilt dieses Verbot auch für Kühlmittel mit einem GWP>1500, soweit diese in gewerblichen Kälteanlagen ab 40 kW Leistung eingesetzt werden. Um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen ist mit weiteren Verschärfungen, bzw. Revisionen der F-Gase-Verordnung zu rechnen. Nach derzeitigen Erkenntnissen, dürfen langfristig nur noch Kältemittel mit einem GWP<150 (z.B. R290) als zukunftssicher angesehen werden.
Neben den direkten Emissionen, spielen natürlich auch die indirekten Emissionen (d.h. der Energieverbrauch) eine maßgebliche Rolle für die Umweltverträglichkeit einer Kälteanlage. Die Effizienz einer Kälteanlage wird stärker durch Systemauslegung, als durch die reine Wahl des Kältemittels beeinflusst. Allerdings haben insbesondere Anlagen, die mit natürlichen Kühlmitteln betrieben werden, in vielen Fällen nachweislich deutlich höhere Effizienzwerte, als herkömmliche Systeme mit HFKW-Kältemitteln.